SGA

§ 64 SchUG Schulgemeinschaftsausschuss

Auszug aus dem § 64 SchUG:
(1) In den mittleren und höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft (§ 2) ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.

(2) Neben den auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuss:
                                        
1. die Entscheidung über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen,
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a Abs. 1),
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen (§ 19 Abs. 1),
  • die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1,
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs. 1,
  • die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2,
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen (§ 58 Abs. 3),
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 und 3 des Schulorganisationsgesetzes und § 5 Abs. 1 und 3 Z 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes),
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes und § 8a Abs. 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes),
  • schulautonome Schulzeitregelungen (§ 2 Abs. 5 und 8 sowie § 3 Abs. 2 des Schulzeitgesetzes 1985),
  • die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien (§ 5 Abs. 1),
  • die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern (§ 14 Abs. 7),
  • Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen


2. die Beratung insbesondere über

  • wichtige Fragen des Unterrichtes,
  • wichtige Fragen der Erziehung,
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z 1 lit. a fallen,
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln,
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln,
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

 

(3) Dem Schulgemeinschaftsausschuss der HAK Deutschlandsberg gehören die Schulleiterin und je drei Vertreter der Lehrer/-innen, der Schüler/-innen und der Erziehungsberechtigten an.

Schulleiterin: Mag. Herler Elke


Schülervertreter:
Schulsprecherin: Amina PIJUK (4BK)
1. Schülervertreter: Kevin PAVELCA (2AK)
2. Schülervertreterin: Salina MEHMETAJ (2AK)
   
Lehrervertreter:
1. Lehrervertreterin: Mag. Anna Purkathofer
2. Lehrervertreterin: OStR Mag. Juliana Wendler
3. Lehrervertreterin: Mag. Genoveva Heuberger
    
Elternvertreter:
Elternvereinsobfrau: Melanie Wundara
Schriftführerin: Mariella Giuliani
Kassierin: Renate Klug-Stipper