Krisenintervention

HOTLINE/KRISENINTERVENTION

Krisenhandy für Schulen1

Montag bis Freitag
08:00 - 18:00 Uhr
0664/80 345 55 665

Rettung: 144
Polizei: 133
Feuerwehr: 122
Krisenteam des Landes Stmk: 130

  1.  https://www.lsr-stmk.gv.at/schulpsychologie/hotline-krisenintervention
 

SCHULINTERNES KOORDINATIONSTEAM DER HAK DEUTSCHLANDSBERG

Direktorin Mag. Elke Herler

Koordinatorin

OStR Mag. Waltraud Rathausky

Koordinator-Stellvertreterin

Julia Hierl BEd

Ersthelferin

Mag. Anja Asel, Mag. Tobias Ulrich

Psychologische Ersthelfer

Gert Kleindienst

Technischer Ersthelfer

OStR Mag. Juliana Wendler

Evakuierungs-Beauftragte

 

BASISREGELN

  1. Ruhe bewahren
  2. Überblick gewinnen
  3. Betroffene ansprechen / sagen, dass etwas geschieht / Körperkontakt / zuhören / nicht zum Sprechen drängen
  4. Betroffene vom Ort des Geschehens wegbringen
  5. Zuschauer wegbringen

 

AKTIVITÄTEN

  1. Notfallmaßnahmen einleiten – nach Bedarf Rettung, Polizei, Feuerwehr alarmieren
  2. Internes Krisenteam aktivieren
  3. Landesschulrat informieren
  4. Schulpsychologischen Notdienst informieren
  5. Krisenteam des Landes Steiermark informieren

 

Sinn und Zweck eines Krisenplans

Schicksalhafte Ereignisse, Notfallsituationen und schwere Krisen stellen Menschen plötzlich vor besondere Anforderungen und Belastungen. Es lässt sich nicht vorhersagen, wann, wo und in welchem Umfang sie eintreten. Durch die Konfrontation mit einem solchen traumatisierenden Geschehen entsteht eine starke Verunsicherung, wenn bewährte Handlungsmuster und Lösungsstrategien fehlen. Dadurch kann es zu unpassenden und unbedachten Reaktionen kommen, die wiederum negative Folgen sowohl für die Betroffenen als auch für die Verantwortlichen haben.
 

Ein Krisenplan kann zur Orientierung dienen, damit beim Eintreten eines (Schadens)-Ereignisses durch besonnenes und angemessenes Handeln

  • ein Schutz gefährdeter Personen gewährleistet ist
  • Folgeschäden auf ein Minimum reduziert werden
  • spätere Vorwürfe vermeidbar sind.

 

Krisenmanagement

Ein gezieltes, situationsangepasstes schulisches Krisenmanagement auf der Grundlage eines schulspezifischen Krisenplans ist besonders auch für Schulen notwendig und hilfreich, wenn sie mit schwer wiegenden plötzlichen Ereignissen wie schweren Unfällen oder Todesfällen, Suizid, Suizidankündigungen oder Suizidgefährdungen, schweren Gewaltdelikten u.a. konfrontiert werden, bei denen ihre Schüler/innen, Lehrpersonen usw. direkt oder indirekt betroffen sind. Es kann dadurch ein rasches, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen bei der Krisenbewältigung, bei der Aufarbeitung traumatisierender Ereignisse und bei der Planung längerfristiger Maßnahmen erreicht werden.
 

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für das unmittelbare schulische Krisenmanagement und die Koordination der Maßnahmen ist primär der Schuldirektor/die Schuldirektorin – unterstützt durch die Schulbehörde (speziell durch den/die zuständige/n LSI bzw. BSI) und je nach Bedarf durch die schulnahen Helfer (Schulpsychologen/innen, Schularzt/ärztinnen, Beratungslehrer/innen u.a.) und durch außerschulische ExpertInnen.