Schulordnung


1.    Grundsätzliches
Alle am Schulleben Beteiligten (SchülerInnen, LehrerInnen, Leitung, Eltern und Nicht-Lehrerpersonal) behandeln einander tolerant und mit gegenseitigem Respekt.
Wir legen großen Wert auf höfliche Umgangsformen, Ordnung, Sauberkeit und Pünktlichkeit.

 

2.    Verhalten in der Schule

  • Wir wollen grundsätzlich hilfsbereit, verständnisvoll und höflich miteinander umgehen. Dazu gehören z. B. gegenseitiges Grüßen, respektvoller Umgang sowie das Vermeiden von Beleidigungen und Beschimpfungen.
  • Mit Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln und audiovisuellen Hilfsmitteln muss von allen Schulpartnern sorgfältig umgegangen werden. Bei fahrlässiger Zerstörung oder Beschädigung wird/werden der/die Verursacher zur Rechenschaft gezogen.
  • SchülerInnen dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände (Schulhaus, Pausenflächen Nord und Süd, Eingangsbereich) nicht verlassen. Insbesondere ist der Aufenthalt auf den Gehsteigen und Parkplätzen untersagt.
  • In den Unterrichtsstunden gilt ein absolutes Handyverbot. Diese sind während des Unterrichtes auszuschalten.

 

3.    Nichtraucherschutz an Schulen
Aufgrund des Tabakgesetzes (§§ 12 Abs. 1 und 3, 13 Abs. 2 und 3, 13a) des Schulunterrichtsgesetzes (§ 44 Abs 1) sowie der Schulordnung (§ 9 Abs. 2) ist für SchülerInnen das Rauchen auf der gesamten Schulliegenschaft verboten.

 

4.    Parkordnung
Fahrräder sind im Keller links vom Haupteingang abzustellen, Mopeds und PKWs auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Alle Fahrzeuge, auch Autos, sollten Platz sparend geparkt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.

 

5.    Gangordnung

  •  Auf den Gängen ist während der Unterrichtszeit auf ruhiges Betragen zu achten.
  •  Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken verboten.

 

6.    Klassenordnung

  • Der Klassenraum darf nicht mutwillig verschmutzt werden.
  • Der Klassen-PC sowie der Beamer sind ausschließlich für schulische Zwecke zu benutzen!
  • Bedienelemente für PC und Beamer, mathematische Lehrmittel sowie Schwamm und Kreide sind bei Nichtbenutzung an den dafür vorgesehenen Plätzen aufzubewahren.
  • Energiesparendes Lüften während der Heizperiode ist selbstverständlich.
  • Der Müll ist getrennt zu entsorgen:
    • Papier in den blauen Sammelbehälter
    • Plastik in den gelben Sammelbehälter
    • Restmüll in den schwarzen Sammelbehälter
    • Pfand- bzw. Plastikflaschen müssen retourniert werden
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken verboten.
  • Nach der letzten Unterrichtstunde im Klassenraum:
    • Kein Grobmist am Boden, in den Fächern, am Fensterbrett, im Kasten.
    • Keine herumliegenden Flaschen.
    • Um eine Bodenreinigung zu ermöglichen, sind alle Sessel auf die Tische zu stellen.
    • Licht, PC und Beamer sowie sonstige E-Geräte sind auszuschalten.
    • Die Fenster sind zu schließen.


7.    Klassenordner
Die Klassenordner sorgen für Tafeltuch, Schwamm und Kreide, sind für die Reinigung der Tafel zuständig und zeichnen für die Schlusskontrolle in der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum verantwortlich (Paraphierung des Planes für die Klassensauberkeit).

 

8.    Administration

  • Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler täglich von 7:45 Uhr bis 8:00 Uhr und in den Pausen geöffnet, nicht jedoch während der Unterrichtszeit.
  • SchülerInnen, die mit ProfessorInnen sprechen wollen, erreichen diese im Konferenzzimmer. Während der kleinen Pausen gibt es keinen Parteienverkehr.

 

9.    Turnsaalordnung

  • Schülerinnen und Schüler dürfen die Turnsäle aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht ohne ProfessorInnen betreten.
  • Die Turngeräte sind schonend zu behandeln und dürfen von den SchülerInnen nicht eigenmächtig aufgestellt oder entfernt werden.
  • Umkleidekabinen, Sanitäranlagen, Turnsäle und Geräteräume sollten immer sauber und ordentlich sein.

 

10.    Speziallehrsäle

  • Das Betreten der Speziallehrsäle durch SchülerInnen ohne Begleitung von ProfessorInnen ist untersagt.
    Ausnahme: PC-Übungsraum.
  • In die Speziallehrsäle dürfen keine Getränke und Speisen mitgenommen werden.
  • In den Physik- und Chemiesälen ist ein selbstständiges Benützen der Geräte ohne Anleitung von ProfessorInnen untersagt.
  • Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht.

 

11.    EDV-Raumordnung

  • Alle SchülerInnen müssen sich in das Geräte-Protokoll eintragen.
  • Üben im EDV-Lehrsaal:
  • Falls SchülerInnen im EDV-Raum üben wollen, muss einer der Anwesenden die Verantwortung für den Lehrsaal übernehmen und das Lehrsaal-Protokoll ausfüllen.
  • Nach Beendigung der Arbeit am Nachmittag müssen die Geräte ordnungsgemäß heruntergefahren werden.
  • Das Benutzen eines PCs während der Pausen ist ausnahmslos nur jenen SchülerInnen erlaubt, die in der darauf folgenden Stunde im jeweiligen EDV-Raum Unterricht haben. Das Betreten des Raumes ist erst erlaubt, wenn die Lehrkraft der vorhergehenden Stunde den Raum verlassen hat.
  • Es ist verboten, schulfremde Software auf Schulgeräten zu installiert bzw. damit zu arbeiten.

 

12.    Raumordnung für U 61

  • Benutzer müssen sich im Raumplan eintragen. Sich wöchentlich wiederholende Nutzungen sind darin schon vor eingetragen. Der Raumplan liegt im Sekretariat des BORG auf.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen sich maximal 180 Personen zur selben Zeit im Raum aufhalten.
  • Das Betreten des Raumes mit Straßenschuhen ist nicht gestattet. Ausnahme: öffentliche und Abendveranstaltungen.
  • Das Bekleben der Wände ist verboten, ebenso die Verwendung von Klammern, Nägeln und Schrauben zur Befestigung von Plakaten, Schautafeln etc.
  • Beim Hineinstellen von zusätzlichen Stühlen ist darauf zu achten, dass diese Schutzkappen an den Füssen aufweisen.
  • Defekte an Sportgeräten sind im Sekretariat des BORG zu melden.
  • Nach Benutzung ist der Raum in sauberem Zustand zu verlassen.
  • Wenn BORG-Klassen (TP) Schularbeit schreiben (Zettel an die Tür), darf Musik und Betriebslärm nicht nach außen dringen.